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Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Vordruckmuster wurde überarbeitet
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Vordruckmuster USt 7 A) aktualisiert.
Der Vordruck ist laut BMF auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen. Bestimmte Abweichungen sind aber zulässig: So kann der Vordruck bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden. Von dem Vordruck kann außerdem abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.07.2025, III C 5 - S 7420-a/00005/001/070