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Amtsgerichte: Sollen gestärkt werden

01.10.2025

Die Bundesregierung will die Zuständigkeit der Amtsgerichtein Zivilsachen stärken. Dazu hat sie den "Entwurf eines Gesetzes zurÄnderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau derSpezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weitererprozessualer Regelungen" (BT-Drs. 21/1849) eingebracht.

Vorgesehen ist, den in § 23 Gerichtsverfassungsgesetzgeregelten Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euroanzuheben. Die Grenze wurde zuletzt 1993 angepasst.

Darüber hinaus sollen bestimmte Sachgebietestreitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden – etwanachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten. Dagegen sollen Veröffentlichungsstreitigkeiten,Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen den Landgerichtenzugewiesen werden. Das soll für eine weitergehende Spezialisierung sorgen.

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung zudem einegesetzliche Grundlage schaffen, damit Gerichte Kostenentscheidungen nach einernachträglichen Änderung des Streit- oder Verfahrenswertes ändern können.Entsprechende Regelungen sind neben der Zivilprozessordnung auch für andereVerfahrensordnungen vorgesehen.

Anpassungen erfolgen ferner imVerbraucherstreitbeilegungsgesetz, im Unterlassungsklagengesetz, in derVerbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung sowie in derLuftverkehrsschlichtungsverordnung, nachdem die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegungeingestellt wurde. Schließlich wird eine irrtümlich aufgehobene Regelung imGerichts- und Notarkostengesetz wieder eingeführt.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 27.08.2025beschlossen. Dem Bundesrat ist er laut Vorlage "als besonders eilbedürftig"zugeleitet worden. Stellungnahme und Gegenäußerung liegen noch nicht vor.

Deutscher Bundestag, PM vom 30.09.2025

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