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Unsere Checkliste zur Einkommensteuererklärung

Presseinformation / Service 01.03.2018

Wir sagen, wie Sie Geld vom Staat zurückbekommen

Ab März bearbeiten die Finanzämter die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler 985 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. Wer seine Einkommensteuererklärung frühzeitig abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung. Woran sollten Sie in diesem Jahr denken? Welche Evergreens gibt noch mal, mit denen sich immer etwas Geld herausholen lässt? Der Bund der Steuerzahler hat einige Tipps zusammengestellt.

Wer sich jetzt an seine Einkommenssteuererklärung macht, sollte einiges beachten. So müssen Unternehmenssteuererklärungen ab diesem Jahr zwingend elektronisch und authentifiziert übermittelt werden. Dazu zählt auch die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Das heißt, wer die Unternehmensteuererklärung ohne Steuerberater abgibt und noch nicht unter www.elster.de registriert ist, sollte dies jetzt nachholen. Denn dieser Registrierungsvorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen. 

Insgesamt wird die Einkommensteuererklärung in diesem Jahr etwas schlanker, weil Belege nicht mehr ans Finanzamt geschickt, sondern nur noch auf Nachfrage vorgelegt werden müssen. Dies gilt erstmals auch für Spendenquittungen. Allerdings müssen diese ein Jahr ab Steuerfestsetzung aufbewahrt werden. Trotz der Erleichterung müssen die Steuerformulare sorgfältig ausgefüllt werden, denn das Finanzamt wird prüfen, ob die Angaben plausibel sind und zusätzlich Stichproben durchführen. Deshalb ist es besonders wichtig, in den Steuerformularen konkrete Angaben zu einzelnen Ausgaben zu machen. Woran sonst noch gedacht werden sollte, zeigt unsere Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2017.

Der BdSt-INFO-Service steht BdSt-Mitgliedern hier zur Verfügung. Interessierte Steuerzahler können das Infomaterial unter unserer Service-Hotline 0800-883 83 88 anfordern.
Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de.

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