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Hamburg will seinen Beamten:innen im März einen Corona-Bonus in Höhe von je 1300 Euro zahlen – steuerfrei. 51 Millionen Euro kostet die Aktion insgesamt.
© BdSt/Mummenhoff

„Ungerecht und unausgewogen“: Massive Kritik an Corona-Bonus für alle Beamte

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 01.02.2022, Sascha Mummenhoff

Corona-Sonderzahlungen in Höhe von 51 Millionen Euro an Beamte und Richter in Hamburg: Der Bund der Steuerzahler Hamburg kritisiert die Gesetzesvorlage des Senats als unausgewogen und ungerecht – und macht einen Alternativvorschlag.

Zu den Plänen Hamburgs, sämtlichen Beamten:innen und Richtern:innen einen steuerfreien  Corona-Sonderbonus in Höhe von 1.300 Euro zu zahlen, sagt Petra Ackmann, Landesvorsitzende des Bund der Steuerzahler Hamburg e.V.:
„Wir als Bund der Steuerzahler kritisieren, dass die offenbar vom Personalamt erarbeitete Gesetzesvorlage ohne öffentliche Diskussion im Hauruck-Verfahren durchgezogen werden soll. Wir halten das vorgeschlagene Gießkannenprinzip für unausgewogen und ungerecht. Es widerspricht den Grundsätzen einer funktionsgerechten und leistungsorientierten Besoldung, wenn allein aufgrund des Status als Beamter:in oder Richter:in ohne Rücksicht auf die Funktion und die konkrete Leistung oder Belastung, eine steuerfreie Sonderzahlung unabhängig davon gezahlt wird, ob tatsächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einzelne Gruppen - wie etwa im Gesundheits- oder Schulbereich - zusätzlichen Belastungen ausgesetzt waren.
In einer Zeit in der sich Teile der Bevölkerung Sorgen um ihre Existenz machen, sind Sonderzahlungen an den öffentlichen Dienst nur dann tragbar, wenn diesen Zahlungen wirklich gruppenbezogene Sonderbelastungen oder Sonderleistungen zu Grunde liegen, die über das hinausgehen, was von Richtern:innen oder Beamten:innen ohnehin aufgrund des Treueverhältnisses, zu ihrem in einer tiefen Finanzkrise befindlichen Dienstherrn, erwartet werden muss.
Es ist nicht einzusehen, weshalb manche Verwaltungsmitarbeiter:innen in gleicher Weise für eine nicht erbrachte Belastung mit 1.300 Euro belohnt werden sollen wie beispielsweise Lehrer:innen oder andere Personen, die jeden Tag erheblichen Risiken ausgesetzt sind.
Die Regelungen sind darüber hinaus auch in sich unausgewogen und ungerecht: Die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse zwischen Besoldungsgruppe A4 (etwa 2.700 Euro Grundgehalt/monatlich) und Besoldungsgruppe B9 (Grundgehalt etwa 12.000 Euro/monatlich) werden nicht berücksichtigt.
Steuerzahler:innen dürfen von durch Arbeitsplatzgarantie und Altersversorgung privilegierten Beamten:innen oder Richter:innen, mit einem monatlichen Grundgehalt ohne Zulagen in Höhe von mehr als 10.000 Euro monatlich, erwarten, dass sie in einer säkularen Ausnahmesituation Mehrbelastungen auf sich nehmen.
Der Bund der Steuerzahler schlägt daher vor, die Corona-Sonderzahlungen auf die Besoldungsgruppen bis einschließlich B5 (Grundgehalt ohne Zulagen etwa 9.700 Euro monatlich) beziehungsweise R4 (Grundgehalt ohne Zulagen etwa 8.800 Euro/monatlich) zu begrenzen. Außerdem, beginnend mit A4 (1.30O Euro einmalig) in drei Abstufungen, bis auf B5 beziehungsweise  R4 (260 Euro einmalig) abzuschmelzen und auf tatsächlich konkret betroffene Verwaltungsbereiche zu begrenzen. Eine pauschale Belohnung des gesamten öffentlichen Dienstes dürfte in der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen. Unser Vorschlag ist nicht nur eine gerechte und sozial ausgewogene Lösung, sondern würde auch zu erheblichen Minderausgaben bei dem angesetzten Gesamtaufwand in Höhe von Euro 51 Millionen führen.“

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