Enorme Spanne bei Terrassengebühren in Niedersachsen und Bremen
Schluss mit dieser Schuldenorgie!
Enorme Gebührenspanne bei Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt
Bund der Steuerzahler: „Gebührenverzicht ist einfaches, wirksames und günstiges Instrument zur Belebung der Innenstädte“
Pünktlich zum Auftakt der im Mai beginnenden Hauptsaison der Außengastronomie legt der Bund der Steuerzahler einen Vergleich der sogenannten Terrassengebühren für die Städte Sachsen-Anhalts mit mehr als 20.000 Einwohnern vor. Die Ergebnisse sind dabei so bunt wie die Schirme auf den Außenterrassen: Während für den zugrunde gelegten Musterbetrieb in einigen Städten keine gesonderte Terrassengebühr fällig wird, müssen in der Spitze in Wernigerode stolze 1.163 Euro entrichtet werden. Der Bund der Steuerzahler rät Kommunen zu einem maßvollen Umgang mit der Terrassengebühr. Noch besser wäre es allerdings, dem Beispiel der Städte Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Eisleben zu folgen und auf die Erhebung von Terrassengebühren zu verzichten.
„Viele Städte suchen händeringend nach Konzepten zur Belebung ihrer Innenstädte. Teilweise werden hierfür große Summen in den Kommunalhaushalten mobilisiert. Eine Entlastung der Außengastronomie durch einen Entfall der Terrassengebühren wäre da eine einfache, wirksame und verhältnismäßig günstige Ergänzung“, findet BdSt-Landesvorsitzender Ralf Seibicke.
Wenn Gastronomen vor ihren Lokalen Tische und Stühle im öffentlichen Raum platzieren, um dort Gäste zu bewirten, müssen sie hierfür meist Sondernutzungsgebühren an die Kommune entrichten. Diese Abgaben werden daher landläufig auch als „Terrassengebühren“ bezeichnet. Für den vorliegenden Vergleich hat der Bund der Steuerzahler die Gebührentarife aus den Sondernutzungsgebührensatzungen der 24 Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern ausgewertet. Der Vergleich bezieht sich auf einen Musterbetrieb mit einem außengastronomischen Bereich von 25 m² während der fünf-monatigen Hauptsaison (Mai-September) in bester Innenstadtlage.
In den betrachteten Kommunen, die eine Terrassengebühr verlangen, werden für die Dauer der Hauptsaison durchschnittlich 328 Euro fällig. Am günstigsten kommt der betrachtete Musterbetrieb in den Städten Schönebeck (52 €) und Zeitz (56 €) davon. Ebenfalls äußerst gering sind die Gebühren in Dessau-Roßlau (100 €), Bernburg, Naumburg (beide 125 €) sowie in Weißenfels (128 €). In insgesamt 13 Städten liegen die Terrassengebühren für den Musterbetrieb bei unter 251 Euro, darunter auch in der Landeshauptstadt Magdeburg mit 184 Euro.
Die mit 1.163 Euro höchsten Terrassengebühren erhebt die Stadt Wernigerode. Zurückzuführen ist dies u.a. auf eine Änderung der Sondernutzungssatzung im vergangenen Jahr. Neben einer allgemeinen Gebührenerhöhung für die Nutzung öffentlicher Flächen in der Altstadt müssen die am zentralen Marktplatz anliegenden Gastronomen seither neben der Regelgebühr zusätzlich eine Sondergebühr für die Außengastronomie bezahlen. Davon abgesehen nahm Wernigerode bereits vor der Satzungsänderung bei der Höhe der Terrassengebühren den Spitzenplatz der betrachteten Städte ein. Dahinter folgen die Lutherstadt Wittenberg (750 €) sowie Halle (Saale) (700 €). Im landesweiten Vergleich ebenfalls überdurchschnittlich hoch sind die Gebühren in den Städten Quedlinburg (625 €), Halberstadt und Stendal (beide 500 €).
Erfreulich: Mit Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel sowie der Lutherstadt Eisleben sieht bereits etwa ein Fünftel der in Sachsen-Anhalt betrachteten Kommunen von einer gesonderten Terrassengebühr für die Außengastronomie ab. Ginge es nach dem Bund der Steuerzahler, dürfte diese Liste gerne noch kräftig weiterwachsen. Die finanziellen Einbußen der Kommunen wären überschaubar, machen die Einnahmen aus der Terrassengebühr im Stadthaushalt in der Regel nicht einmal 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Außerdem könnten die mit der Gebührenerhebung verbundenen Verwaltungskosten entfallen.
„Unterm Strich: Ein kleiner Verzicht für die Kommunen, aber eine große Unterstützung für die Gastronomen, die jeden Tag zur Belebung der Innenstädte beitragen“, stellt Seibicke fest.
Eine vollständige Übersicht über die Terrassengebühren aller untersuchten Städte Sachsen-Anhalts ist dem beigefügten Tabellenanhang zu entnehmen.
Sie möchten sich ein Bild davon machen, wie die Städte aus Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich abschneiden? Der Bund der Steuerzahler hat ergänzend bundesweit die Terrassengebühren für 200 Städte mit über 50.000 Einwohnern erhoben. Die Ergebnisse finden Sie hier: www.steuerzahler.de/kommunen/terrassengebuehren2026/
Zur Methodik des Vergleichs: Aufgrund von Unterschieden in den kommunalen Satzungen mussten verschiedene Annahmen getroffen werden, um einen Vergleich zu ermöglichen:
Der BdSt-Musterbetrieb betreibt während der Hauptsaison (Mai-September; 153 Tage) eine 25 m² große Außenterrasse im öffentlichen Raum in bester Innenstadtlage.
Die Stadt Dessau-Roßlau ist im vorliegenden Vergleich die einzige Stadt, in der ausschließlich ein Ganzjahrestarif angeboten wird. Die daraus sich ergebenen Terrassengebühren kommen auch für den Musterbetrieb voll zum Tragen, da die Satzung keine weiteren zeitlichen Grundlagen (z.B. monatlich oder täglich) vorsieht.
Etwaige Verwaltungsgebühren für die Antragstellung wurden nicht berücksichtigt.