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Umsatzsteuervorauszahlungen können gestundet werden

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 26.03.2020

Wichtiger Hinweis auf SEPA-Mandat

 

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist darauf hin, dass Steuerzahler die Möglichkeit haben vereinfachte Anträge zur Stundung der Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zu stellen.

Steuerzahler, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen vom Finanzamt abbuchen lassen, müssen hierzu unbedingt das SEPA-Lastschriftsmandat für den entsprechenden Monat widerrufen, sonst ist laut Oberfinanzdirektion eine Stundung nicht möglich. Nach der Anleitung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe Umsatzsteuerreferat Stand: 25.03.2020 müssen Steuerzahler hierzu in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 73, Kennzahl 26 eine „1“ eintragen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite oder Ihrem Finanzamt finden Sie die notwendigen Hinweise.

 

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