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Schlaue Idee – oder Vorschlag mit Tücken?

Presseinformation / Steuerpolitik 28.07.2017

Bund der Steuerzahler beobachtet Pilotprojekt zur Rentenbesteuerung

Ohne Steuererklärung zum Steuerbescheid: Für Senioren in Mecklenburg-Vorpommern ist das seit Mai 2017 möglich. Gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium testet das Bundesland das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren für Rentner. Was so verlockend klingt, hat aber auch Tücken, denn die Senioren können ihre Ausgaben zum Beispiel für Brille, Zahnersatz, Spenden oder Handwerkerleistungen nicht mehr absetzen. Deshalb zahlen sie womöglich mehr Steuern als sie müssten. Der Bund der Steuerzahler begleitet das Projekt vor Ort daher sehr intensiv, um festzustellen, ob die Idee bei den Rentnern ankommt und überhaupt nützlich ist.

Seit langem setzt sich der Bund der Steuerzahler für einfachere Steuerformulare für Senioren ein – denn immer mehr von ihnen rutschen in die Steuerpflicht. Deshalb sollte die Erklärung für die Rentner so einfach wie möglich sein. Das nun laufende Modellprojekt greift diese Forderung so nicht auf: Senioren, die nur Einnahmen aus den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen erzielen, können auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung verzichten – der Steuerbescheid wird dann auf Basis der beim Finanzamt vorliegenden Daten erstellt. Der Vorteil: Die Rentner haben keinen Aufwand. Der Nachteil: Fast alle Senioren haben Ausgaben, die die Steuer mindern – die dann nicht berücksichtigt werden. 

Neben dieser praktischen Auswirkung bekommt das Projekt einen klaren Minuspunkt, weil der Rechtsrahmen nicht abschließend geklärt ist. So sind zahlreiche Fragen offen, beispielsweise ob trotz der Verzichtserklärung Einspruch oder Klage gegen den Bescheid eingelegt werden kann. Auch enthält die Verzichtserklärung keinen Hinweis zum Ehegattensplitting. Unser Fazit: Hier gibt es noch Klärungsbedarf. Parallel sollte die Finanzverwaltung deshalb an verkürzten Steuerformularen für Senioren arbeiten, weil nur so eine einfache, aber zutreffende Besteuerung – mit allen Einnahmen und Ausgaben – sichergestellt werden kann. 

Wer wissen will, welche Ausgaben Senioren von der Steuer absetzen können, kann dies in der BdSt-Broschüre „Steuererklärung für Senioren“ nachlesen. Die Broschüre können Sie unter info(at)steuerzahler.de bestellen.

Mehr Informationen auch unter der BdSt-Service-Hotline 0800-883 83 88. 

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