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                            Anpassung der Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen
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                            Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bei Einkommensteuervorauszahlungen
Nichtanwendungserlasse
						
                            
                                
                                Stellungnahmen & Eingaben
                            
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                                Freiberufler
                            
                                 / 
                                Unternehmen
                            
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                                Ruheständler
                            
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                                Immobilienbesitzer
                            
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                                Arbeitnehmer
                            
                        
						
					
                In letzter Zeit kam es oft vor, dass die Finanzverwaltung Urteile des Bundesfinanzhofs für nicht anwendbar erklärte. Der BdSt regt an, die betroffenen Steuerzahler zumindest auf die abweichende Rechtsprechung hinzuweisen, beispielsweise in den Erläuterungen zu den Steuerbescheiden.
Das BMF argumentiert mit der Pflicht zur Prüfung der Rechtsanwendung und weist darauf hin, dass die Finanzbehörden nicht verpflichtet sind, die Steuerzahler über etwaige Abweichungen zu informieren.