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Privat vor Staat

Der Staat ist selten der bessere Unternehmer

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Der Trend zu Verstaatlichungen ist ungebrochen, denn die Zahl öffentlicher Betriebe wächst. Der Staat ist aber selten der bessere Unternehmer. In einer sozialen Marktwirtschaft hat der Staat eine „Schiedsrichter-Funktion“: Er soll sich darauf beschränken, verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmertum zu schaffen. Kommunale Meeresfischzucht, landeseigene Revuetheater und staatliche Regionalflughäfen gehen am Ende zu Lasten der Steuerzahler. Damit muss Schluss sein.

Nach einer großen Privatisierungswelle in den 90er Jahren steht die Verstaatlichung wieder hoch im Kurs – vor allem bei Ländern und Kommunen. Mit einem Umsatzvolumen von rund 270 Mrd. Euro (2012) macht allein die kommunale Staatswirtschaft 10 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt aus.

Verzerrter Wettbewerb

Die Wirtschaftstätigkeit öffentlicher Unternehmen beschränkt sich dabei längst nicht mehr auf klassische Bereiche der „Daseinsvorsorge“ – wie der Betrieb von Kitas, Schulen, Kultureinrichtungen, elementarer Infrastruktur oder die Bereitstellung anderer öffentlicher Güter. Staatsbetriebe sind zunehmend auch in Bereichen aktiv, in denen eine Versorgung durch private Anbieter gut gelingt: Saunalandschaften, Kinos, Weingüter, Gartenbau oder Müllsammlungen. Sie treten damit in direkte Konkurrenz zu privaten Unternehmen. Dabei genießen öffentliche Unternehmen steuerliche und regulatorische Vorteile, beispielsweise sind „Hoheitsbetriebe“ von der Umsatzsteuer befreit. Auch können sich öffentliche Betreiber einer Preisaufsicht des Kartellamts entziehen. Die Vorteile öffentlicher Unternehmen führen zur Verzerrung des Wettbewerbs – zu Lasten der Privatwirtschaft. Doch gerade in einer sozialen Marktwirtschaft sollten private Unternehmen, die einen Großteil ihrer Erträge über Steuern abführen, darauf vertrauen können, dass der Staat nicht gleichzeitig als Wettbewerber gegen sie auftritt.

Steuerzahler-Haftung

Die Staatswirtschaft verzerrt nicht nur den Wettbewerb, sie birgt auch erhebliche Risiken für die Steuerzahler. Egal ob Landesbanken, Nürburgring-Debakel oder die verlustreichen Regionalflughäfen – für die staatliche Misswirtschaft haften letztlich die Steuerzahler. Im Schnitt sind 17 Prozent und damit mehr als 112 Mrd. Euro der Länderschulden in öffentliche Unternehmen ausgelagert. Staatsbetriebe dienen damit auch als Verschiebebahnhof der Staatsschulden. Die Schuldenbremse droht unterlaufen zu werden.

Das fordert der Bdst

Bedingung

Faire Rahmenbedingungen zwischen Privat- und Staatswirtschaft.

Auslegung

Strenge Auslegung des Subsidiaritätsprinzips in der Bundeshaushaltsordnung. Das heißt, die öffentliche Hand darf erst dann aktiv werden, wenn private Anbieter bestimmte Aufgaben nicht besser erfüllen können. Dabei ist der Staat in der Pflicht nachzuweisen, dass er bestimmte Leistungen tatsächlich wirtschaftlicher erbringt.

Definition

Klare Definition des „öffentlichen Zwecks“ bzw. der „Daseinsvorsorge“ – denn dieser Begriff ist bislang noch unzureichend definiert.

Transparenz

Mehr Transparenz bei Staatsbeteiligungen durch Ausweitung der Beteiligungsberichtspflichten.

Aufsicht

Wiedereinführung der kartellrechtlichen Gebührenaufsicht.

Das fordert der Bdst

Bedingung
Auslegung
Definition
Transparenz
Aufsicht

Bedingung

Faire Rahmenbedingungen zwischen Privat- und Staatswirtschaft.

Auslegung

Strenge Auslegung des Subsidiaritätsprinzips in der Bundeshaushaltsordnung. Das heißt, die öffentliche Hand darf erst dann aktiv werden, wenn private Anbieter bestimmte Aufgaben nicht besser erfüllen können. Dabei ist der Staat in der Pflicht nachzuweisen, dass er bestimmte Leistungen tatsächlich wirtschaftlicher erbringt.

Definition

Klare Definition des „öffentlichen Zwecks“ bzw. der „Daseinsvorsorge“ – denn dieser Begriff ist bislang noch unzureichend definiert.

Transparenz

Mehr Transparenz bei Staatsbeteiligungen durch Ausweitung der Beteiligungsberichtspflichten.

Aufsicht

Wiedereinführung der kartellrechtlichen Gebührenaufsicht.

Beispiel: Abfallwirtschaft

Mehr Staat oder mehr privat?

Der Trend zur Rekommunalisierung ist besonders in der Abfallwirtschaft sehr auffällig. Dass öffentliche Unternehmen dann auch besser wirtschaften als Privatbetriebe, lässt sich nicht belegen. Eine aktuelle Studie zeigt das.

Fast in allen Bundesländern ist der Anteil öffentlicher Entsorgungsunternehmen in den letzten Jahren gestiegen. Inzwischen entsorgt fast jeder zweite Bürger seinen privaten Hausmüll über ein staatliches Unternehmen. Die andere Hälfte der Bürger ist Kunde eines privaten Entsorgers oder einer Firma in öffentlich-privater Partnerschaft. Die Abfallgebühren variieren üblicherweise sehr stark, was auch an unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten und Kalkulationsvorgaben liegt. Wer zum Beispiel als öffentliches Unternehmen keine Mehrwertsteuer zahlen muss oder wer in großen, dicht besiedelten Städten aktiv ist, hat ganz natürliche Kostenvorteile.

70 Entsorger im Test

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen zeigt in seinen jährlichen Vergleichen immer wieder auf, wie groß das Gebührenspektrum ist. Für einen Vierpersonenhaushalt kann die jährliche Müllentsorgung in günstigen NRW-Kommunen unter 200 Euro, in teuren Kommunen aber gern auch über 400 Euro kosten. Volkswirtschaftlich und wirtschaftspolitisch ist jenseits der Gebührenkalkulation dann die Frage wichtig, wie effizient die unterschiedlichen Entsorger unter den gegebenen lokalen Bedingungen wirtschaften. Eine aktuelle Studie der Universität Düsseldorf („The Role of Ownership and Organization in German Public Service Provision“) geht dem nach und hat dazu Daten von 70 städtischen Entsorgungsfirmen über den Zeitraum 2000- 2012 untersucht. Berechnet wurde der statistische Zusammenhang zwischen den Firmengewinnen einerseits und anderseits den Kosten für Mitarbeiter und Kapital (Maschinen, Gebäude, Energie etc.) in Abhängigkeit der Eigentümerschaft und der unternehmerischen Organisationsstruktur. Die Ergebnisse waren eindeutig und deckten sich mit Studien über die Situation in anderen Staaten. Private Entsorgungsunternehmen waren über die gesamte Stichprobe hinweg am produktivsten. Das bestätigt die klassische Theorie, wonach Private mehr Anreize haben, Unternehmensabläufe zu optimieren als kommunale Manager. Letztere profitieren üblicherweise weniger von Kostenoptimierungen. Gleichzeitig ist ihr Arbeitsplatz bei Fehlentwicklungen weniger gefährdet. Am schlechtesten schlossen ausgerechnet die Unternehmen in öffentlich-privater Partnerschaft ab, von denen erhofft wurde, dass sie private Effizienz geschickt mit öffentlichen Belangen verknüpfen. Offenbar ist es für dortige Manager besonders schwer, in diesem Spannungsfeld effiziente Unternehmensabläufe zu organisieren.

Privat ist smart

Rein öffentliche Unternehmen schnitten in der Studie generell schlechter ab als private und meist besser als Unternehmen in öffentlich-privater Partnerschaft. Doch auch innerhalb dieser Gruppe gab es Unterschiede. Kommunale GmbHs bzw. Eigenbetriebe zeigten sich produktiver als Anstalten bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts. Auch im Lichte dieser Ergebnisse sollten Diskussionen über die vermeintlichen Segnungen einer Rekommunalisierung und eines verstärkten öffentlichen Unternehmertums gerade in der Abfallbranche sehr kritisch geführt werden.

Quick Facts

  • 17% aller Länderschulden sind in öffentlichen Betrieben ausgelagert
  • 1430 Länderbeteiligungen, 13.500 kommunale Beteiligungen
  • Kommunale Wirtschaftstätigkeit nimmt zu: 2000-2011
    • Anzahl der Unternehmen: +23%
    • Umsatz: +104% - mehr als 260 Mrd. Umsatz im Jahr!
    • Umsatz knapp 10% vom BIP
  • Privatisierungspotenzial bei bundesweiten Beteiligungen:
    • Telekom: Anteile 32 % (inkl. KfW-Anteil) - entspricht rund 20 Milliarden Euro
    • Deutsche Post: Anteile 20,5 % (gehalten von der KfW)
    • Deutsche Bahn: 100 %-er Besitz des Bundes

Ihr Ansprechpartner

Matthias Warneke
Wissenschaftlicher Leiter

Matthias Warneke

Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin 030 259396-33 [email protected]