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Kommunalgebühren

Kommunalgebühren werden zur zweiten Miete

Kommunalabgaben

Straßenausbaubeiträge immer stärker umstritten

"Ungerecht", "streitanfällig", "verwaltungsaufwendig", "hoher politischer Ärger" – das sind häufig zu hörende Beschreibungen zu den kommunalen Beiträgen für den Straßenausbau. In vielen Städten und Gemeinden von Bayern bis Schleswig-Holstein formiert sich der Protest gegen die Zusatzbelastung für Hauseigentümer. 

Darum geht es: Viele Kommunalabgabensetze der Bundesländer sehen vor, dass die Gemeinden Straßenausbaubeiträge von den Grundstückseigentümern erheben können, um den gemeindlichen Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der öffentlichen Straßen teilweise zu decken. Häufig werden einmalige Beiträge gefordert, die fünf- und teilweise sogar sechsstellige Euro-Beträge erreichen. In einigen Bundesländern können auch wiederkehrende, also laufende jährliche Beiträge anstelle dieser einmaligen Beiträge erhoben werden. In Bayern wurden die Straßenausbaubeiträge nach einem Volksbegehren rückwirkend zum 1. Januar 2018 gestrichen. Der Freistaat zahlt dafür den Kommunen einen Ausgleich für den Einnahmeausfall. In Baden-Württemberg dürfen die Kommunen schon seit Jahren keine Beiträge für den Straßenausbau erheben. In Berlin, Hamburg und Bremen wird ebenfalls darauf verzichtet, weil der Verwaltungsaufwand dort die Einnahmen übersteigen würde. In Niedersachsen ist es den Kommunen freigestellt, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder die Kosten hierfür aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestreiten. In Hessen und den ostdeutschen Bundesländern gibt es politische Bestrebungen, den Beitrag für den Straßenausbau zu beseitigen.

Was spricht gegen Straßenausbaubeiträge? Es ist zuallererst die hohe, häufig unkalkulierbare Belastung für Grundstückseigentümer. Besonders Rentnerhaushalte sind stark betroffen, da die Straßensanierungen oft 30 bis 35 Jahre nach der erstmaligen Erschließung von Wohngrundstücken erfolgen. Auf die Zahlungskraft der betroffenen Grundstücksbesitzer wird aber keine Rücksicht genommen. Auf Unverständnis stößt zudem, dass die Erschließung der Straße bereits von den Anliegern finanziert wurde. Sie ist danach in gemeindliches Eigentum übergegangen, häufig aber nicht ordnungsgemäß unterhalten worden. Die Straßenunterhaltung, die aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren ist, wurde vernachlässigt, das Steuergeld anderweitig ausgegeben. Bei der grundlegenden Sanierung der Straße werden dann die Anlieger erneut zur Kasse gebeten. Das ist ungerecht.

Auf entschiedene Ablehnung stößt schließlich der "wirtschaftliche Vorteil", den das Gesetz und die Rechtsprechung bei Straßensanierungen zugunsten der Grundstückseigentümer unterstellen. Dieser wirtschaftliche Vorteil ist nicht messbar und auch nicht nachvollziehbar. Straßen werden von allen benutzt. Deshalb sollten die Kosten des Straßenausbaus auch von allen aufgebracht werden. Besitzer von Eckgrundstücken, die an zwei Straßen liegen, sind zudem mehrfach belastet.

Flächendeckend fehlt mittlerweile die gesellschaftliche Akzeptanz für Straßenausbaubeiträge. Der häufig erbittert geführte Streit in den Gemeinden und Städten sorgt für erheblichen politischen Ärger. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Grundstücks- und Wohnungseigentümer in der einen Gemeinde zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden, während dies in Nachbargemeinden nicht der Fall ist.

Was ist zu tun? Landespolitiker sind aufgefordert, Lösungen zur Kompensation der gemeindlichen Einnahmeausfälle zu suchen und zu finden. Dabei sollte die Erhöhung anderer Steuern, beispielsweise über den Hebesatz der Grundsteuer, zum Tabu erklärt werden. Belastungsverschiebungen führen zu neuen Ungerechtigkeiten. Die Abgabenbelastung ist ohnehin zu hoch. Die Länder sollten vielmehr über den kommunalen Finanzausgleich Mittel für den Straßenausbau bereitstellen. Darüber hinaus stehen die Kommunen selbst in der Pflicht, die ohnehin steigenden Steuereinnahmen stärker für die Straßenerneuerung zu nutzen.