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Pflegekammer 

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / News für Rentner / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 30.01.2022, Sabina Büttner

Von der Anschubfinanzierung zum Fass ohne Boden?

Die Errichtung der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen hat bereits im letzten Jahr für viel Gegenwind aus allen Richtungen gesorgt. Nachdem die Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gescheitert sind und damit schon viele Millionen von Steuergeldern verschwendet wurden, läuft die Errichtung der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen weiterhin auf Hochtouren. Zumindest wenn es um die Höhe der Steuergelder geht, die für die Errichtung und den mittelfristigen Bestand der Pflegekammer zur Verfügung gestellt werden. Denn der Registrierungsvorgang der etwa 200.000 Pflegekräfte läuft sehr schleppend an. 
Verschiedene Bündnisse aus der Pflege und auch verdi haben sich offen gegen die Errichtung der Pflegekammer ausgesprochen und über die in Kürze drohenden Pflichtbeiträge informiert. Währenddessen läuft die Aufklärungsarbeit des Errichtungsausschusses über die Pflegekammer und das, was auf die Pflegekräfte als künftige Kammermitglieder zukommt, weiterhin im Schneckentempo. Viele Pflegekräfte haben neben der Zusatzbelastung durch die Pandemie keine Kapazitäten, sich eigenständig über die Vor- und Nachteile zu informieren. In Zeiten von chronischer Personalknappheit haben viele Pflegekräfte die Belastungsgrenze schon lange überschritten. Nun werden sie in dieser Zeit angeschrieben und aufgefordert sich für eine Zwangsmitgliedschaft registrieren zu lassen, ohne für sie direkt erkennbaren Mehrwert. So ist es keine Überraschung, dass der weitaus überwiegende Teil von ihnen, den Aufforderungen zur Registrierung bislang nicht nachgekommen ist. Von den etwa 200.000 Pflegekräften in Nordrhein-Westfalen hatten sich bis Mitte Dezember nur 60.000 registriert. 
Ohne die Erfassung der Pflegekräfte, können keine Beitragsbescheide versandt werden. Mit der vom Landtag zunächst beschlossenen Anschubfinanzierung von 5 Millionen Euro sollte die Errichtung der Pflegekammer durchgeführt werden. Die Finanzierung der Pflegekammer sollte dann unabhängig erfolgen und über die Beiträge der Pflichtmitglieder abgesichert werden. 
Das Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen (HeilBerG) sah zunächst für die Errichtung der Pflegekammer einschließlich der Registrierung der Pflegefachpersonen und der Durchführung der Wahl zur Kammerversammlung einen Zeitraum bis zum 31. März 2022 vor. 
Am 15.12.2021 hat die Landesregierung NRW einen kurzfristigen Änderungsantrag des HeilBerG gestellt, mit dem vom Landtag per Beschluss der Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Zusätzlich wurde darin der Verzicht der Pflegekammer auf die Erhebung von Beiträgen ihrer Mitglieder ermöglicht. Die damit entfallende Refinanzierung der Kammer übernimmt nun der Landeshaushalt. Bis 2027 soll die Pflegekammer mit rund 50 Millionen Euro finanziert werden. 
Grundlage für diese nun beschlossenen Mehrausgaben ist nach wie vor eine Umfrage, unter 1503 Pflegekräften, in der eine Zustimmung für die Gründung einer Pflegekammer von 79 % erreicht wurde. Den an der Umfrage Beteiligten war zu diesem Zeitpunkt sicher nicht klar, dass die Finanzierung mit einem monatlichen Beitrag von 5 € monatlich nicht möglich sein wird und die einzige Alternative zu hohen Beiträgen die Finanzierung aus dem Landeshaushalt ist. Die von vielen Seiten im letzten Jahr geforderte Urabstimmung aller Pflegekräfte zur Pflegekammer wurde von der Landesregierung abgelehnt. In Niedersachsen hat die Urabstimmung mit einem Ergebnis von 70,6 % gegen den Fortbestand zur Auflösung geführt, obwohl die Finanzierung der Kammer dauerhaft vom Landeshaushalt getragen werden sollte. Eine von der Politik unabhängige Pflegekammer kann nicht dauerhaft vom Land finanziert werden, auch wenn sie Aufgaben des Landes mitübernehmen soll. In Schleswig-Holstein hat die Urabstimmung mit 92 % zur Auflösung geführt. Auch hier gab es bereits Probleme im Registrierungsprozess, der innerhalb des 6 jährigen Bestands der Pflegekammer nie vollständig abgeschlossen werden konnte.  
Es bestehen große Zweifel, dass die Pflegekräfte bis 2027 von dem Mehrwert einer Pflegekammer überzeugt werden können, da sie gerade keine Interessenvertretung dieser sein kann. Und nur überzeugte Mitglieder, sind auch bereit sich registrieren zu lassen und Pflichtbeiträge zu zahlen. Die 50 Millionen, die nun für die vorübergehende Beitragsfreiheit der Pflegekammer sorgen sollen, könnten sicherlich besser eingesetzt werden, um die Probleme der Pflegenden anzugehen. 
Das Modell der Pflegekammer ist nicht nur teuer, es ist für einen Berufsstand der hauptsächlich aus abhängig Beschäftigten besteht, schlichtweg nicht das richtige Mittel um für eine Verbesserung in der Ausbildung und Arbeit zu sorgen. 

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