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Steuertipps April 2020
Keine Haftungsunion durch die Hintertür!
Zum Ergebnis des EU-Gipfels: BdSt fordert klare Regeln für europäische Hilfen
Nach dem Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs bezweifelt der Bund der Steuerzahler, dass Finanzinstrumente mit einer gesamtschuldnerischen Haftung wirklich vom Tisch sind. „Auf dem Gipfel wurden Eurobonds zwar ausgeschlossen, doch soll der geplante europäische Wiederaufbaufonds auch über Gemeinschaftskredite finanziert werden“, bilanziert BdSt-Präsident Reiner Holznagel und fordert: „Jetzt muss die Bundesregierung sicherstellen, dass die geltenden Haftungs- und Finanzierungsgrenzen für Deutschland nicht zugunsten der südeuropäischen Staaten verschoben werden und Deutschland überproportional mit Risiken belastet wird.“
Konkret soll nach den Plänen der EU-Staats- und Regierungschefs die EU-Kommission im Rahmen eines Wiederaufbaufonds Milliarden-Kredite aufnehmen – für diese haften demnach die EU-Staaten. Diese Mittel sollen dann über den EU-Haushalt den besonders betroffenen Staaten zur Verfügung gestellt werden. Der reguläre Finanzierungsanteil Deutschlands am EU-Budget beträgt derzeit rund 26 Prozent – wobei ab 2021 höhere Zahlungen der EU-Staaten für das EU-Budget geplant sind.
Klar ist: Schon heute zeigt sich Deutschland gegenüber seinen europäischen Partnern solidarisch. Doch darf die Hilfe der finanzstarken Staaten nicht als Einbahnstraße missbraucht werden. Deshalb ist ebenso klar: Der Bund der Steuerzahler lehnt Ideen ab, die kommenden kreditifinanzierten Hilfen aus dem EU-Etat als Zuschüsse an Staaten auszuzahlen! Wenn Deutschland mit seiner starken Bonität der EU-Kommission zu einer günstigen Kreditaufnahme verhilft – wovon dann auch Staaten wie Spanien und Italien profitieren – , sollen die Hilfszahlungen hauptsächlich als Wiederaufbau-Kredit weitergereicht werden. Auch müssen die EU-Staaten berücksichtigen, dass Deutschland – unabhängig von der Corona-Krise – künftig deutlich höhere Transfers an den EU-Haushalt im Zuge des Brexit leisten soll. Holznagel: „Weiteres Geld von Deutschland zu fordern, entspricht nicht einem solidarischen Ausgleich. Solidarität darf nicht überstrapaziert werden!“
Zu gemeinsamen europäischen Hilfen sind dem BdSt diese Kriterien wichtig:
- Das bereits beschlossene europäische Rettungspaket von bis 540 Milliarden Euro (Maßnahmen über den Euro-Rettungsschirm ESM, den EU-Haushalt sowie die Europäische Investitionsbank) muss zuerst aktiviert und die Mittel auch eingesetzt werden, bevor weitere Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
- Staaten wie Italien und Spanien sind nicht vom Kapitalmarkt abgeschnitten. Sie haben also die Möglichkeit, sich kurzfristig selbst zu helfen – dabei werden sie von der Europäischen Zentralbank unterstützt, die Bonds im Umfang von aktuell bis zu 750 Milliarden Euro aufkaufen kann. Hier ist primär die Eigenverantwortung der Staaten gefordert, bevor zusätzliches Geld von Deutschland verlangt wird!
- Etwaige Gelder aus dem Wiederaufbaufonds der EU dürfen später ausschließlich zur Bekämpfung der Corona-Krisenfolgen eingesetzt werden – die Hilfsgelder müssen also an Bedingungen geknüpft sein.
- Eurobonds mit einer gemeinschaftlichen Haftung darf es nicht geben! Auch lehnt der BdSt eine Vergemeinschaftung der Sozialsysteme in der Eurozone und der EU ab.