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Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    Gebührenvergleich 2025 für Abfall in NRW
Rund 500 Euro liegen zwischen den günstigsten und den teuersten Kommunen bei der Abfallentsorgung.

Gebührenvergleich 2025 für Abfall in NRW

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 01.08.2025, BdSt NRW

Der Bund der Steuerzahler gibt jährlich einen Vergleich der Müll- und Abwassergebühren in NRW heraus. Am 1. August hat Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW, die aktuellen Zahlen für das Jahr 2025 und die Forderungen des BdSt auf der Landespressekonferenz in Düsseldorf vorgestellt:

Die Abfallgebühren für Privathaushalte steigen in NRW um durchschnittlich 2,5 %. Das klingt moderat – doch in manchen Kommunen zahlen Bürger 30 % mehr. Der BdSt NRW beleuchtet, warum die Gebühren steigen, was besser wird und wo politischer Handlungsbedarf besteht. 

Gebührenanstieg mit Ausreißern

Im Landesdurchschnitt zahlen Haushalte in NRW für die Abfallentsorgung 2025 rund 306,80 Euro – das sind 2,5 % mehr als im Vorjahr. Für den Musterhaushalt (vier Personen, 120-Liter-Rest- und Biotonne bei 14-tägiger Leerung) mag das tragbar klingen, doch der Blick in einzelne Kommunen zeigt drastischere Entwicklungen: +30 % in Mechernich, +16 % in Herford, +14 % in Düsseldorf.

Warum steigen die Abfallgebühren?

Die Hauptgründe:

  • Höhere kommunale Standards (z.B. wöchentliche Leerung
  • Mehrkosten durch CO₂-Bepreisung für Müllverbrennung
  • Neue Vorgaben (etwa durch die Bioabfallverordnung)
  • Kostensteigerungen bei Entsorgern und Kreisen

Vor allem kommunale Entscheidungen wie Pflicht-Biotonnen oder wöchentliche Leerung treiben die Gebühren in die Höhe.

Es tut sich was – in die richtige Richtung

Trotzdem gibt es auch Fortschritte. Der BdSt NRW hat mehrfach gefordert, den Bürgern mehr Flexibilität zu ermöglichen. Und tatsächlich:

  • Immer mehr Kommunen bieten kleinere Tonnen an: 60-Liter-Tonnen sind inzwischen in 190 Städten verfügbar (2024: 187), 80-Liter-Tonnen sogar in 304 Kommunen (2024: 295)
  • Das Mindestrestmüllvolumen wurde gesenkt: von 18,6 auf 17,4 Liter pro Person und Woche. Ein Erfolg für sparsame Haushalte.

Forderungen des BdSt NRW

  • Weniger Pflichtstandards: Keine überflüssigen wöchentlichen Leerungen oder flächendeckende Biotonnen.
  • CO₂-Bepreisung für Müllheizkraftwerke zurücknehmen und keine Übererfüllung von EU-Vorgaben.
  • Müllfahrzeuge von der Lkw-Maut befreien.
  • Interkommunale Zusammenarbeit fördern, statt unnötige kommunale Eigenlösungen (z. B. neue Kompostwerke in Bielefeld, Herford oder Lippe).

Der BdSt meint:

„Es braucht Maß und Mitte bei den kommunalen Standards“, so Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. „Wer Gebühren senken will, muss sich fragen: Was ist notwendig – und was ist überreguliert?“

 

Zum Download:

Kontakt zum Fachreferenten:
Harald Schledorn
Tel. 0211 99 175-34

Kontakt zur Pressestelle:
presse(at)steuerzahler-nrw.de
Tel. 0211 99 175-26

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