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Abgabefrist für die Steuererklärung: Dickes Kreuzchen beim 31. Mai!

Bund der Steuerzahler Bayern e. V. / Presseinformation 22.01.2018

Auch 2018 bleibt es bei diesem Stichtag!

Steuerzahler sollten sich Donnerstag, den 31. Mai 2018 im Kalenderjahr dick ankreuzen. Denn bis zu diesem Datum müssen die Steuererklärungen für das Jahr 2017 beim Finanzamt eingehen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Zwar hat der Gesetzgeber die Abgabefristen mit dem Steuermodernisierungsgesetz um zwei Monate verlängert, die Regelung gilt aber noch nicht für die Steuererklärung 2017! Erst für die Steuererklärung 2018, die im Jahr 2019 abgegeben wird, gibt es zwei Monate länger Zeit. Dies geht aus einem aktuellen Verwaltungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 2. Januar 2018 hervor.

In Bayern ist der 31. Mai 2018 ein Feiertag (Fronleichnam). Deshalb muss die Erklärung spätestens am 1. Juni 2018 beim Finanzamt sein. Etwas mehr Zeit haben die Steuerzahler in Bayern, die ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg mit Authentifizierung abgeben: Die Erklärung muss in diesem Fall bis spätestens zum 31.07.2018 eingereicht werden. Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Rechtsanwalt angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung auf den 31. Dezember 2018.

Ganz entspannt können diejenigen sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles ohne weitere Einkünfte oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dazu rät der Bund der Steuerzahler, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Für die freiwillige Steuererklärung haben Steuerzahler vier Jahre Zeit.

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