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2.598 Euro für drei Nächte in Hamburg: Echt jetzt, Herr Landrat? 

Presseinformation 06.02.2026

Für heute hat der NDR den Bund der Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern zu einem spannenden Sachverhalt befragt. Die Meldung läuft aktuell bereits im Hörfunk und heute Abend im Nordmagazin. Demnach hat der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg (SPD), Ende September 2023 anlässlich des Jahreskongresses der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) drei Nächte in Hamburg verbracht – und das nicht allein.

Abgerechnet wurden zwei Zimmer im Luxushotel „Tortue“. Kostenpunkt: insgesamt 2.598 Euro, rund 400 Euro pro Nacht und Person. Hinzu kam ein Abendessen im hoteleigenen Restaurant für weitere 255 Euro. Sämtliche Kosten wurden aus der Kreiskasse beglichen. Zur Rechtfertigung der Buchung verweist der Landrat gegenüber dem NDR auf eine angeblich kurzfristige Buchung im Zusammenhang mit dem KGSt-Kongress. Gleichzeitig erklärte er die entstandenen Kosten aus seiner Sicht für „unbedenklich“.

Der Bund der Steuerzahler widerspricht dieser Einschätzung im Nordmagazin deutlich.  Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern stellte schon ein einer anderen Angelegenheit klar, dass auch bei kurzfristigen Dienstreisen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten sind. Höhere Hotelkosten müssen nachvollziehbar geprüft und dokumentiert werden. Eine ausreichende Dokumentation scheint in diesem Fall nicht vorzuliegen. Zudem ist der KGSt-Jahreskongress eine lange im Voraus terminierte Veranstaltung, erfindet nur alle drei Jahre statt. Der Verweis auf eine angebliche Kurzfristigkeit überzeugt den BdSt in MV daher nicht.

Sascha Mummenhoff, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Mich stört nicht, dass ein Landrat Dienstreisen macht. Mich stört, dass hier Luxusübernachtungen aus Steuergeld bezahlt werden – zwei Zimmer, drei Nächte, rund 400 Euro pro Person und Nacht, plus ein Abendessen für 255 Euro, ebenfalls auf Kosten der Steuerzahler. Weshalb ist er die kurze Strecke nicht einfach mit seinem Dienstwagen nach Hause gefahren?“, fragt Sascha Mummenhoff und spricht ein weiteres Problem an: „Dass auch für eine zweite Person Kosten übernommen wurden, ohne dass bislang offengelegt wurde, welche dienstliche Notwendigkeit dafür bestand, ist irritierend. Die Grundsätze für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten immer – auch für Landräte. Wenn Herr Sternberg diese Ausgaben als unbedenklich bezeichnet, entsteht der Eindruck, dass für ihn andere Maßstäbe gelten als für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. 2024 sind die Löhne zwar gestiegen, dennoch verdienen viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern weniger als 2.750 Euro im Monat. Wir reden hier also über Hotelkosten für drei Nächte, die für ein Drittel der Vollzeitbeschäftigten einem kompletten Monatseinkommen entsprechen. Hier hat jemand das richtige Maß verloren.“

Im September 2026 steht erneut eine KGSt-Netzwerktreffen an. Diesmal in Leipzig. „Noch gibt es günstige Zimmer, Herr Landrat. Wer rechtzeitig bucht, kann angemessen übernachten, ohne den Eindruck zu erwecken, Steuergeld spiele keine Rolle“, erlaubt sich Sascha Mummenhoff einen Hinweis. Der Bund der Steuerzahler fordert Landrat Stefan Sternberg unmissverständlich auf, vollständig offenzulegen, wer die zweite Person war, auf welcher dienstlichen und rechtlichen Grundlage deren Unterbringung im Hotel finanziert wurde, wie die Unvermeidbarkeit der hohen Übernachtungskosten geprüft wurde und wie häufig vergleichbare Übernachtungen seit 2023 abgerechnet wurden. „Transparenz und Sparsamkeit sind Pflicht und keine Kür. Herr Sternberg sollte sich daran spätestens bei der nächsten Dienstreise erinnern“, sagt Sascha Mummenhoff.

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