Änderungen sind im Steuerrecht keine Seltenheit. Nicht immer sind die neuen Regelungen gerecht. Der BdSt setzt sich für die Rechte der Bürger ein und unterstützt Musterklageverfahren vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht. Und das zu Ihrem Vorteil: Enden die Verfahren mit einem Erfolg, können auch Steuerzahler mit ähnlich gelagerten Fällen profitieren.
Laufende Musterklagen
FAQ Rechtsbehelfe gegen Gesetze und Beschlüsse – Was ist möglich?
Immer wieder werden wir gefragt, warum der BdSt gegen dieses oder jenes Gesetz nicht „in Karlsruhe klagt“ oder wie es denn sein kann, dass Politiker nicht strafrechtlich belangt werden, sobald klar ist, dass sie Steuergeld verschwendet haben. Doch so einfach ist es nicht – leider! Darum haben wir hier für Sie die wichtigsten Fragen zu Klagen gegen die öffentliche Hand zusammengestellt.
Welche Bedeutung hat der Rechtsschutz im deutschen Rechtssystem?
Der Rechtsschutz ist ein zentrales Prinzip des Rechtsstaates. Staatliches Handeln darf nicht willkürlich erfolgen – jeder Bürger hat das Recht, sich gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu wehren, wenn dadurch seine Rechte verletzt werden. Dieses Recht ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Kann man direkt gegen ein Gesetz klagen?
Nein. Gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz kann nicht jeder Bürger direkt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen oder Klage vor dem Bundesgerichtshof erheben. Der Weg zu den obersten Gerichten ist in der Regel lang und setzt ein mehrstufiges gerichtliches Verfahren voraus.
Was bedeutet „Erschöpfung des Rechtsweges“?
Bevor ein höchstes deutsches Gericht eine Klage prüft, muss der sogenannte Rechtsweg erschöpft sein. Das bedeutet: Der Kläger muss zuvor alle vorgesehenen Instanzen durchlaufen haben – beginnend bei der zuständigen Verwaltungs- oder Finanzbehörde bis hin zu den Fachgerichten.
Wie unterstützt der Bund der Steuerzahler Klagen?
Der Bund der Steuerzahler kann Klagen begleiten, etwa bei der Grundsteuer, und Betroffene finanziell oder durch juristische Expertise unterstützen. Dies erfolgt häufig im Rahmen sogenannter Musterklagen. Dabei wird ein exemplarischer Fall ausgewählt, der auf viele ähnliche Fälle übertragbar ist. Der BdSt kann selbst jedoch nicht direkt klagen, da er als Verband in vielen Fällen nicht unmittelbar betroffen ist.
Was kann der Bund der Steuerzahler in Sachen Klagen tun?
Der BdSt kann keine eigenen Klagen in allen Fällen selbst führen, da er als Verband oft nicht unmittelbar von staatlichem Handeln betroffen ist. Was er aber tun kann: Der BdSt kann Musterklagen unterstützen, indem er geeignete Kläger auswählt, juristisch begleitet und ggf. finanziell absichert. So wird ermöglicht, dass grundlegende Fragen – etwa zur Verfassungsmäßigkeit einer Steuer – gerichtlich geklärt werden. Ziel ist es, eine Signalwirkung für viele Steuerzahler zu erzielen. Der BdSt nutzt diesen Weg regelmäßig, z. B. bei Verfahren zur Grundsteuer, zum Solidaritätszuschlag oder zur Doppelbesteuerung von Renten.
Was ist der Unterschied zu Verbandsklagen oder Musterfeststellungsklagen?
Verbandsklagen und Musterfeststellungsklagen sind Instrumente im Zivilrecht, insbesondere im Verbraucherrecht. Sie richten sich gegen private Unternehmen – nicht gegen staatliche Bescheide. In steuerlichen oder verwaltungsrechtlichen Fragen sind sie daher nicht anwendbar.
Ist Steuergeldverschwendung ein Straftatbestand?
Nein, die Verschwendung von Steuergeld ist im deutschen Recht kein eigener Straftatbestand. Selbst offensichtliche Fehlplanungen oder kostspielige Fehlentscheidungen führen nur selten zu juristischen Konsequenzen. Strafrechtlich relevant wird staatliches Fehlverhalten meist nur, wenn z. B. Korruption, Untreue oder Betrug nachgewiesen werden können. Der BdSt setzt sich deshalb auf politischem Wege dafür ein, dass Transparenz, Kontrolle und persönliche Verantwortung gestärkt werden – etwa durch einen nationalen Verschwendungs-TÜV, effektive Parlamente und eine klare Kosten-Nutzen-Analyse bei öffentlichen Projekten.
Im Interview mit dem Anwalt Ralf Thesing erfahren Sie, wie wichtig, aber leider selten Musterklagen sind:

Sie vertreten zahlreiche Musterklagen vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht. Was reizt Sie an den Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler?
Spannend sind die Musterfälle des Bundes der Steuerzahler, weil es immer um sehr aktuelle Fragen des Steuerrechts mit grundsätzlicher Bedeutung geht. Besonders freut es mich, wenn wir nicht nur den konkreten Klagefall gewinnen, sondern auch für viele andere Steuerzahler Rechte durchsetzen, die somit ebenfalls von den Musterverfahren profitieren.
Weshalb sind die Musterprozesse des Bundes der Steuerzahler so wichtig?
Von einem Musterverfahren haben nicht nur die Musterkläger einen Nutzen, vielmehr werden die Verfahren stellvertretend für viele Steuerzahler geführt. Steuerzahler in einer ähnlichen Situation können sich auf das laufende Musterverfahren berufen und im eigenen Fall Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beim Finanzamt beantragen. Oft wird dadurch eine eigene Klage entbehrlich.
Was war Ihr spektakulärster Fall, den Sie für den Bund der Steuerzahler geführt haben?
Jeder Fall ist anders, jede Rechtsfrage interessant. Etwas Besonderes sind zweifelsohne die Verfahren, die vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, wie bei der Entfernungspauschale. Schön ist auch, wenn man nach jahrelangem Kampf am Ende doch noch für die Steuerzahler gewinnt, wie bei den Verfahren zur rückwirkenden Verlängerung von Fristen für steuerfreie Grundstücksveräußerungen oder GmbH-Anteilsverkäufe. Rund zehn Jahre dauerte es bis zu einer Entscheidung.