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Steuer-News

Aktuelle Steuer-News aus der Steuerabteilung

News März 2024

Aktuelles Steuerurteil

Brandbeseitigungskosten sind sofort abzugsfähig

Für den Erwerb einer Immobilie zur Erzielung von Mieteinahmen stellt sich regelmäßig die Frage, welche Kosten zu den Anschaffungs- und Herstellungs- oder Werbungskosten gehören. Hier gibt es unzählige Fallstricke. In einem Fall vor dem FG Düsseldorf ging es um die steuerliche Berücksichtigung der Kosten nach einem Gebäudebrand. Der Steuerzahler hatte das Gebäude zuvor in einem mangelhaften Zustand erworben und anschließend renoviert. Zwischenzeitlich brach ein Brand aus. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen für die Wiederherstellung des abgebrannten Gebäudeteils anfangs nicht als sofort abzugsfähige Werbungskosten an, sondern ordnete sie den Herstellungskosten zu. Diese mindern die Steuern über die Afa nur schrittweise. Das Gericht stellte mit Urteil vom 28. November 2023, Az. 10 K 2184/20 E, klar, dass die Brandbeseitigungskosten als sofort abzugsfähige Werbungskosten gelten. Diese Aufwendungen waren notwendig, um die Immobilie nach einer Renovierung wieder vermieten zu können. Es handelte sich dabei gerade nicht um neue bauliche Maßnahmen, sondern lediglich um die Beseitigung des Brandschadens im Gebäude sowie des zerstörten Inventars der Vormieterin.


Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Neue Bescheinigungen für Gebäudesanierungen

Eigentümer von selbstgenutzten Gebäuden können Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen beantragen. Diese Steuerermäßigung erhalten Steuerzahler, wenn sie eine vom ausführenden Fachbetrieb ausgestellte Bescheinigung mit dem Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorlegen können. Innerhalb von drei Jahren können so bei maximalen Investitionskosten von 200.000 Euro bis zu 40.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Allerdings gilt das nachrangig. Sollten die Kosten als Werbungskosten oder als andere Aufwendungen abzugsfähig sein, gelten diese Regeln vorrangig. Die Kosten dürfen also nicht zu einer doppelten Steuerminderung führen. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 die vorherigen BMF-Schreiben ergänzt bzw. ersetzt. Gleichzeitig wurden die Musterbescheinigungen aktualisiert und deren Anwendung erläutert.

Die Gültigkeit der alten Musterbescheinigungen richtet sich nach dem Datum der Antragstellung. Wurden für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurde, bis zum 30. November 2021 Bescheinigungen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 31. März 2020, bis zum 8. März 2023 Bescheinigungen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 15. Oktober 2021 oder bis zum Tag der Veröffentlichung des aktuellen Schreibens Bescheinigungen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2023 ausgestellt, behalten diese ihre Gültigkeit und der mit ihnen geführte Nachweis wird nicht beanstandet.


Aktuelles Steuerrecht

Beschränkung der Arbeitgeber-Benefits auf die Kosten der Gesundheitsförderung

Die Lohnsteuer wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Arbeitgeber einbehalten und abgezogen. Arbeitslohn umfasst alle Einkünfte, die der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis erhält. Leistungen, die ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden und nicht als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft anzusehen sind, stellen keinen Arbeitslohn dar. Der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgebern steuerfreie Leistungen zur Mitarbeiterbindung ohne Lohnsteuerabzug. Auch steuer- und beitragsfreie Gesundheitsförderung ist erlaubt. Allerdings sind im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheitsleistung anfallende Nebenkosten wie z. B. eine unentgeltliche Überlassung von Unterkunft und Verpflegung von dieser Steuerfreiheit ausgeschlossen.

Das entschied der BFH mit Urteil vom 23. November 2023, Az. VI R 24/21. Der Sachverhalt bezog sich zwar noch auf eine alte Rechtslage bis Ende 2018, kann aber für die seit 2019 geltende übernommen werden. Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Vorsorgeleistungen sind danach mit Verweis auf das BMF-Schreiben vom 20. April 2021 steuerpflichtig. Steuerpflichtige Lohnbestandteile in Form von Sachbezügen (geldwerter Vorteil) könnten pauschal mit 30 Prozent und voller Sozialversicherungspflicht abgegolten werden. Hervorzuheben ist, dass die steuerpflichtigen Nebenleistungen nicht auf den Freibetrag von 600 Euro für die betriebliche Gesundheitsförderung angerechnet werden.

Steuertipp März 2024

Wann ist Berufsbekleidung steuerlich absetzbar?

Influencer, die auf ihrem Kanal selbst gekaufte Kleidung präsentieren, können diese steuerlich nicht absetzen. Es ist nicht eindeutig abzugrenzen, ob es sich bei dieser Kleidung um privat oder betrieblich veranlasste Käufe handelt und in welchem Umfang sie genutzt wird. Das Finanzgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 13. November 2023, Az. 3 K 11195/21, entschieden, dass eine Steuerzahlerin die Kosten für Kleidung, die sie zur Reichweitengenerierung auf ihrem Kanal präsentiert und zuvor selbst erworben hat, nicht als Betriebsausgaben steuerlich absetzen darf. Die Kleidung und Handtaschen namhafter Hersteller wurden zwar als werbeunterstützende Maßnahme für den Kanal genutzt, jedoch konnte keine Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher Nutzung erfolgen.

Die Klägerin hat nicht dargelegt, in welchem Umfang sie die Kleidungsstücke und Accessoires jeweils für private oder betriebliche Zwecke nutzt. Eine Trennung ist zudem schwer möglich. Typische Berufskleidung, für die ein Werbungskostenabzug in Betracht kommt, sind nur solche Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit objektiv so gut wie ausschließlich zur beruflichen Verwendung bestimmt und geeignet sowie nach der Eigenart des Berufs erforderlich sind oder bei denen sich die berufliche Bestimmung bereits aus ihrer Beschaffenheit entweder durch ihre Kennzeichnungsfunktion oder durch ihre Schutzfunktion ergibt. Der Beruf einer Influencerin ist in dieser Hinsicht nicht anders zu bewerten als andere Berufe. Es ist daher nicht relevant, ob die Klägerin die erworbenen Kleidungsstücke und Modeaccessoires ausschließlich beruflich genutzt hat.

Steuertermine März & Februar 2024

11.03. (14.03.) Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Einkommen- und Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (monatliche Vorauszahlung)
22.03. (26.03.)* Abgabetermin Beitragsnachweis zur Sozialversicherung (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge)
25.03. Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer
10.04. (15.04.) Lohn- und Kirchenlohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (monatliche und vierteljährliche Vorauszahlung)
24.04. (26.04.)* Abgabetermin Beitragsnachweis zur Sozialversicherung (Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge)
25.04 Zusammenfassende Meldung bei der Umsatzsteuer

* Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens 0 Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens am Vortag übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann.

** Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist. 

Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgt nach sorgfältiger Prüfung, aber ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Hinweis: Die eingeklammerten Daten bezeichnen den letzten Tag der dreitägigen Zahlungsschonfrist für den Eingang der Zahlung. Die Zahlungsschonfrist gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet.