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2019

Hochrisiko-Fußballspiele: "Hamburg brennt für Gebühren" (01.11.2019)

„Auch Hamburg brennt für Gebühren“, titelte die TAZ am 2. Oktober. Unter der Überschrift waren auf einem Bild Bengalische Feuer und in Rauchschwaden gehüllte Fans des FC St. Pauli zu sehen. Auslöser für den Artikel war eine Äußerung von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) gegenüber Medienvertretern. Demnach stehe die Hansestadt einer Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an den Mehrkosten polizeilicher Einsätze bei Risikospielen aufgeschlossen gegenüber.

„Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sieht die Welt etwas anders aus“, sagte Grote. Schließlich sei es schwer zu rechtfertigen, „warum wir das nicht machen sollen, wenn man die Begründung des Urteils durchliest.“ Und in der Tat, im März hatte das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig verkündet, dass Polizeigebühren für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig seien. „Wer zum Zwecke der Gewinnerzielung in besonderem Maße ein öffentliches Gut (hier die staatliche Sicherheitsvorsorge) in Anspruch nimmt, darf hierfür grundsätzlich mit einer Gebühr belegt werden“, heißt es im ersten Leitsatz des Urteils.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Passus des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes, wonach von Veranstaltern gewinnorientierter Großveranstaltungen unter bestimmten Umständen eine Gebühr erhoben werden dürfe. Vorausgesetzt würden erfahrungsgemäß zu erwartende Gewalthandlungen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung, die den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte vorhersehbar erforderlich machen. Geklagt hatte die DFL, in der sich die Vereine der 1. und 2. Bundesliga zusammengeschlossen haben. Die Stadt Bremen hatte dieser einen Gebührenbescheid über 425.000 Euro zukommen lassen. Anlass war ein mit erheblichen zusätzlichen Kräften geleisteter Polizeieinsatz anlässlich des Nordderbys zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015.

Bereits im März hatte der Bund der Steuerzahler das Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichts begrüßt und mahnte an, dass nun die Innenministerkonferenz am Zuge sei. Dieser gab er auch gleich einen Lösungsvorschlag mit auf den Weg. Da bei der Kostenbeteiligung an Hochrisikospielen ein Flickenteppich vermieden werden müsse, schlug der Verband eine unbürokratische Fonds-Lösung vor. In diesen Fonds könnten die Vereine eine pauschale Summe für die Kostenbeteiligung einbringen. Daraus könnten dann die erheblichen Mehrkosten für die Polizeieinsätze bezahlt werden. Ziel müsse es sein, auf bürokratische und unterschiedliche Gebührenbescheide zu verzichten. Sollte eine solche Fondslösung bei den Beteiligten jedoch auf Widerstand stoßen, „so sollte Hamburg ähnlich wie Bremen die gesetzlichen Grundlagen für die Kostenbeteiligung des Fußballs über Gebühren schaffen und Rechnungen an die Deutsche Fußball Liga beziehungsweise die Vereine verschicken“, äußerte Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Hamburger Steuerzahlerbundes, nun Anfang Oktober erneut gegenüber der Presse. So soll ausgeschlossen werden, dass der HSV und der FC St. Pauli aus ihrer Verantwortung gegenüber dem Hamburger Steuerzahler entlassen werden.

Die Äußerungen von Andy Grote zeigen, dass mittlerweile Bewegung in die Thematik rund um die Kostenbeteiligung gekommen ist. Im Übrigen wissen Grote und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer ebenso ihren Amts- und Parteikollegen aus Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz, an ihrer Seite. Dieser und Mäurer äußerten Anfang Oktober: „Vorrangig plädieren wir für eine Fonds-Lösung zur Erstattung der Mehrkosten durch die DFL.“ Der Fonds-Vorschlag des Steuerzahlerbundes ist also gut im Rennen!

Zumindest auf Oppositionsseite der Hamburgischen Bürgerschaft regt sich jedoch Widerstand gegen den Plan, die Profivereine zukünftig an Polizeikosten bei Sicherheitsspielen zu beteiligen. So äußerte Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDUFraktion: „Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine der Kernaufgaben des Staates. Die Kosten dafür auf die Vereine abzuwälzen, halte ich deshalb für nicht in Ordnung.“ Und auch Carl Jarchow, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, zeigt sich skeptisch: „Wir bezweifeln, dass die Beteiligung der Vereine an den Polizeikosten einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten wird.“ Und Stand heute behält sich die DFL tatsächlich den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor.

Behördennummer 115: Der heiße Draht zur Verwaltung (01.03.2019)

Es gibt zwei Telefonnummern, die wohl jeder Deutsche, neben der eigenen, im Kopf hat: die 110, um in Gefahrenlagen die Polizei zu rufen, und die 112, um in Notfallsituationen mit dem Rettungsdienst bzw. der Feuerwehr verbunden zu werden. Jedoch gibt es eine weitere Telefonnummer in dieser Reihe, die noch nicht jedem bekannt ist: die 115.

Die sogenannte Behördennummer rettet zwar keine Menschenleben, kann dem Anrufer aber eine Menge Stress ersparen. „Was 2009 mit einer Handvoll Kommunen begann, hat sich inzwischen zum Servicestandard in vielen Behörden Deutschlands entwickelt“, heißt es auf der offiziellen Seite www.115.de ganz selbstbewusst. Mittlerweile beteiligen sich an der dreistelligen Nummer nicht nur die gesamte Bundesverwaltung mit rund 90 Behörden und Institutionen, vom Auswärtigen Amt bis zur Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, sondern auch 12 von 16 Bundesländern (inklusive Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern).

In Hamburg hat sich die 115, betrieben von HamburgService, in den vergangenen zehn Jahren für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zum Einstieg in die Beanspruchung einer behördlichen Leistung entwickelt. Fragen zur Beantragung eines neues Personalausweises oder Reisepasses, zu Finanzämtern, zu BAföG oder auch zum Elterngeld werden genauso beantwortet, wie Fragen zu Gewerbeanmeldungen.

Und selbst Termine für die bezirklichen Kundenzentren können vereinbart werden. HamburgService hat seinen Sitz in Wandsbek und ist eine Dienststelle des hiesigen Bezirksamts. Die 150 Mitarbeiter sind werktags von 7 bis 19 Uhr erreichbar. Laut eigenen Angaben werden täglich rund 8.000 Anrufe entgegengenommen. 1,5 Millionen im Jahr 2018 und insgesamt 13 Millionen seit 2009.

Und diesen Service lässt sich die Stadt auch einiges kosten. Laut Haushaltsplan wurde HamburgService im Jahr 2017 mit 4,1 Millionen Euro aus der Stadtkasse bezuschusst. Im Jahr 2022, so die Finanzplanung, sollen die Kosten schon bei 4,4 Millionen Euro liegen. Unter dem Strich ist dies dennoch eine sich lohnende Ausgabe. Auf der einen Seite hat der Bürger die Möglichkeit, sich ohne großen Aufwand Informationen einzuholen und somit unnötige Behördengänge zu vermeiden. Und auf der anderen Seite werden eben dadurch die städtischen Fachabteilungen in den Behörden spürbar entlastet. Die zuständige Finanzbehörde liefert folgende Beispiele: „Bei Anliegen rund um das Thema Einwohnerwesen kann HamburgService in über 83 Prozent der Fälle und beim Landesbetrieb Verkehr zu 74 Prozent vollständig weiterhelfen, ohne weiterverweisen zu müssen.“ Den Anrufern kann somit abschließend geholfen werden. Und: Wird ein Anruf bzw. der dazugehörige Fall weitergeleitet, so das Versprechen, erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten eine Rückmeldung per Mail, per Fax oder per Rückruf.

Und mittlerweile steht der 115-Service in der Hansestadt nicht mehr nur den Hamburgern zur Verfügung: „Dass der HamburgService neben der enorm breiten Angebotspalette für stadteigene Dienstleistungen inzwischen auch den Telefonservice für Städte wie Lübeck erfolgreich managt, unterstreicht die hohe Qualität und Professionalität“, frohlockte Hamburgs Finanzsenator, Dr. Andreas Dressel, anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Behördennummer.

Übrigens: Die 115 ist aus dem Festnetz und auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif erreichbar. Flatrate-Kunden telefonieren also kostenfrei.