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Bund der Steuerzahler: „Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel ist schallende Ohrfeige für den Landesgesetzgeber“
Der Bund der Steuerzahler Berlin begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Sein Vorsitzender Alexander Kraus nannte sie eine „schallende Ohrfeige für den Landesgesetzgeber“.
„Den Berliner Mieterinnen und Mietern hat der rot-rot-grüne Senat mit seinem verfassungswidrigen Mietendeckelgesetz einen Bärendienst erwiesen und den Anbietern von Wohnraum, dem Landeshaushalt - und damit dem Steuerzahler - einen immensen finanziellen Schaden zugefügt“, sagte Kraus weiter.
Die damalige Begründung zum „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ listete geschätzte Mindereinnahmen von mehr als 2,5 Milliarden Euro bei den Vermietern und von knapp 300 Millionen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften in dem vorgesehenen fünfjährigen Geltungszeitraum auf. Die Umsetzungskosten des Gesetzes im Landeshaushalt schätzte der Senat auf fast 120 Millionen Euro für den Fünfjahreszeitraum.
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