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Steuertipp: Zwölf Prozent pro Jahr sind seit dem Ukraine-Krieg in Ordnung
Über die Höhe der Säumniszuschläge, die Steuerzahler berappen müssen, wenn sie die Steuer nicht fristgerecht abführen (1 % pro Monat, der verspätet gezahlt wird) wurde bereits viel gestritten. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass es spätestens seit März 2022 und dem Beginn des Krieges in der Ukraine keine Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Zuschläge gibt. Denn mit Beginn des Kriegs seien die Zinsen schließlich »allenthalben gestiegen«. (Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2021 entschieden, dass eine frühere gesetzliche Regelung über die Höhe von Nachzahlungszinsen aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase ab 2014 verfassungswidrig und ab 2018 nicht mehr anzuwenden sei.) (BFH, X B 21/25) - vom 21.03.2025