Steuertipp: Zu Unrecht einbehaltene Steuern können Zinsen bringen
Ausländische Anteilseigner haben Anspruch auf Verzinsung, wenn Kapitalertragsteuer unionsrechtswidrig einbehalten oder ihre Erstattung verzögert wird. Hat eine deutsche Aktiengesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine österreichische Muttergesellschaft vorgenommen und wurde für einen Teil der Ausschüttungen die Erstattung der von der Aktiengesellschaft einbehaltenen Kapitalertragsteuer (unter Verstoß gegen das Unionsrecht) abgelehnt, so müssen dafür später Zinsen gezahlt werden. (BFH, VIII R 32/21) - vom 25.02.2025