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Steuertipp: Zoll - Öl auf havariertem Schiff darf nicht zwingend beschlagnahmt werden
Ist ein Öltanker inder Ostsee havariert und an eine deutsche Küste gebracht worden, so darf derZoll das Öl (hier geht es um rund 100.00 Tonnen) auch dann nicht beschlagnahmenund verwerten, wenn es vermutlich zu einer »Schattenflotte« gehört, mit der eineKriegsnation Geschäfte macht, die unter EU-Sanktionsregeln fallen. Es gibt»begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahme«, weil derEigner (eine »Shipping Corp.« mit Sitz auf den Marshallinseln) argumentiert,das Schiff habe »zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte indie Europäische Union zu transportieren«. Die Einfuhr in deutscheHoheitsgewässer sei unfreiwillig aufgrund eines »technischen Defekts erfolgtund durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt«. Es sei auf dem Wegvon Russland nach Indien gewesen. (BFH, VII B 80/25 u. a.) - vom 26.11.2025