Steuertipp: Wird kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen, gibt es auch keine Förderung
Eine (von der Bundesregierung ins Leben gerufene)Wohnraumoffensive, nach der Baumaßnamen steuerlich durch eineSonderabschreibung gefördert werden, wenn zusätzlicher Wohnraum geschaffenwird, kann nicht von einem Hauseigentümer in Anspruch genommen werden, der einEinfamilienhaus vermietet, das er abreißen lässt (weil es sanierungsbedürftig,aber funktionsfähig ist), ein neues Haus baut und es wieder vermietet.Bestehenden nutzbaren Wohnraum durch Neubauten zu ersetzen, erhöhe nicht dasWohnangebot. Daran änderten auch Verbesserungen bei den energetischen Punktennichts. Es handele sich um eine Sanierung und nicht um eine Schaffung vonWohnraum. (BFH, IX R 24/24) - vom 12.08.2025