Rechtstipp: Rechtsanwalt - Ein erhöhter Aufwand für eine Verteidigung hat seinen Preis
Rechtstipp: Mietrecht - Auch Stromklau führt nicht zwingend zum Rauswurf
Steuertipp: Wird ein Schaden ersetzt, so ist die Zahlung dafür zu versteuern
Muss eine Frau aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers ihren Beruf aufgeben und zahlt die Versicherung des Schädigers jährlich einen Verdienstausfallschaden, so muss die Frau diese Zahlungen (praktisch wie Arbeitslohn) versteuern. Erstattet die Versicherung der Geschädigten ebenfalls die von ihr geleisteten Einkommensteuerzahlungen für die Entschädigungsleistungen, so muss die Frau auch diese Zahlung versteuern. Die Frau kann nicht argumentieren, es handele sich um einen Steuerschaden, dessen Ersatz keine Steuer auslösen dürfe. Auch die von der Versicherung später erstattete Steuerlast sei zu versteuern. Sowohl der Nettoverdienstausfall als auch die Steuerlast seien Bestandteile eines einheitlichen Schadenersatzanspruches, die lediglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt würden. (BFH, IX R 5/23) - vom 15.10.2024