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Steuertipp: Wird das Gold vor Verlassen der Kontrollstelle gefunden, ist es ein "Versuch"

17.07.2025

Verneint eine Frau an einem Flughafen bei der Einreisekontrolle (sie hatte den Ausgang für anmeldefreie Waren gewählt) die Frage, ob sie Schmuckwaren aus Gold dabeihabe (sie kam aus Istanbul), und werden nach einer (unter anderem Röntgen-)Untersuchung Schmuckstücke aus Gold mit einem Wert in Höhe von rund 11.000 Euro entdeckt (die Freimenge beträgt 430 €), so muss sie Einfuhrabgaben (hier in Höhe von mehr als 2.300 €) zahlen. Außerdem muss sie eine Geldstrafe für die Steuerhinterziehung (knapp 900 €) berappen. Allerdings ging es hier "nur" um eine "versuchte Steuerhinterziehung", da die Tat vor Verlassen der Kontrollstelle entdeckt worden war. Die Steuerhinterziehung wurde also nicht "vollendet". (AmG Hannover, 202 Cs 5191 Js 57219/25) - vom 27.05.2025

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