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Steuertipp: Winterdienst ist haushaltsnahe Dienstleistung
Schneeräumen zählt laut BFH und Finanzverwaltung zu densteuerlich begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen – selbst wenn es auföffentlichem Grund vor dem eigenen Grundstück passiert. Obwohl § 35a EStGnormalerweise nur Arbeiten im Haushalt oder auf dem Grundstück fördert, gibt eshier Ausnahmen: Dienstleistungen außerhalb der Grundstücksgrenze könnenebenfalls begünstigt sein. (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 55/12)