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Steuertipp: Wer eine Erklärung abgibt, muss sich an die Regeln halten
Gibt ein Mann eineSteuererklärung ab, obwohl nicht eindeutig ist, ob er überhaupt dazuverpflichtet ist (hier ergab sich die Abgabepflicht lediglich aus einem»systematischen Zusammenhang«), so muss er einen Verspätungszuschlag zahlen,wenn er die Erklärung über ELSTER zwar rechtzeitig abgibt, jedoch weder einehandschriftlich unterschriebene Erklärung in Papierform noch ein elektronischesZertifikat einreicht. Allein die Anmeldung und die Datenübermittlung überELSTER reiche nicht aus. (Niedersächsisches FG, 4 K 1/24) - vom 25.03.2024