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Steuertipp: Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
Eine zumVorsteuerabzug berechtigende Vorauszahlungsrechnung liegt auch dann vor, wennohne einen ausdrücklichen Hinweis ("Vorkasse") aus anderen Gründenerkennbar ist, dass sie für eine erst noch zu erbringende Leistung erteiltwird. Das Recht auf Vorsteuerabzug aus einer Vorauszahlung auf eine späternicht ausgeführte Leistung setzt voraus, dass der Rechnungsempfänger imZeitpunkt der Zahlung davon ausgeht, auf eine zukünftig noch auszuführendeLeistung zu zahlen. (BFH-Urteil vom 04.12.2025, V R 38/23)