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Steuertipp: Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre steuerlich begünstigt?
Urlaubsabgeltung,die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten gezahlt wird, kann unterbestimmten Umständen als Arbeitslohn für mehrere Jahre nach der steuerlichenFünftelregelung begünstigt sein. Während ein Finanzgericht dies 2019 ablehnte,bestätigten jüngere Entscheidungen zweier Finanzgerichte die Anwendung derFünftelregelung sowohl bei Abgeltung an Erben eines verstorbenen Arbeitnehmersals auch bei einer Arbeitnehmerin, die wegen Freistellung ihren Urlaub nichtnehmen konnte. Die tatsächliche Nichtarbeit im abgegoltenen Zeitraum steht derBegünstigung nicht entgegen. (FG München vom 27.11.2025, 10 K 714/25; FGMünster vom 13.11.2025, 12 K 1853/23 E).