Steuertipp: Umsatzsteuer - Früher war das E-Paper noch "nichts wert"
Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier - beigleichzeitigem Zugang zum E-Paper der Zeitung - handelt es sich um eineselbständige Hauptleistung. Die Lieferungen sind nicht untrennbar, haben fürden Kunden jeweils einen eigenständigen Zweck und das E-Paper dient nicht nurdazu, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. Somitmuss ein Verlag, der beides anbietet, grundsätzlich auch zweiUmsatzsteuerrechnungen dafür erstellen. (Für die hier zur Debatte stehendenJahre - 2009 bis 2012 - durfte der auf das E-Paper-Geschäft anfallende Teiljedoch mit »0 Euro« ausgewiesen werden, »wenn sich der Gesamtpreis für dasDoppel-Abo nicht erhöht hatte«.) (BFH, XI R 29/23)