Steuertipp: Ukraine-Krieg - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Geschädigter verlängert
Die steuerlichenVergünstigungen für Spenden zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukrainebetroffenen Personen wurden bis zum 31.12.2026 verlängert. Als Nachweis genügtein Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg. Auch Vereine, deren Satzungszweck dieFörderung solcher Maßnahmen nicht vorsieht, können entsprechendeSpendenaktionen durchführen. Die Nachweisdokumente sind aufzubewahren und aufVerlangen vorzulegen. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Privatpersonenund Unternehmen. (BMF-Schreiben vom 4.12.2025)