Steuertipp: Übernachtungspauschale für Fernfahrer auch am An- und Abreisetag?
Berufskraftfahrer, die bei mehrtägigen Touren im Lkw übernachten, können statt einzelner Belege eine Übernachtungspauschale von 9 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Die Pauschale gilt für jeden Tag mit Verpflegungspauschale bei Übernachtung. Der BFH prüft aktuell, ob sie auch am An- und Abreisetag gewährt wird. Die Vorinstanz hatte das verneint, weil die Pauschale eine tatsächliche Übernachtung im Kraftfahrzeug voraussetze (Thüringer FG vom 18.6.2024, 2 K 534/22; BFH: Az. VI R 6/25).