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Steuertipp: Übermittlung per Fax - Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts

01.09.2025

Der »OK-Vermerk« eines Sendeberichts dokumentiert, dass eine Verbindung zwischen dem Telefaxgerät des Absenders und dem des Empfängers hergestellt wurde. Daher kann dieser Vermerk als Anhaltspunkt für den Zugang eines Telefaxes gewertet werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.06.2020 – VI B 117/19, BFH/NV 2020, 1270). Die Beweislast für die fristgerechte Klageerhebung liegt grundsätzlich beim Kläger. Es ist jedoch nicht zulässig, dem Kläger die Feststellungslast für Vorgänge aufzuerlegen, die sich im Bereich des Gerichts ereignet haben und deren Klärung ausschließlich in dessen Verantwortungsbereich fällt. (BFH, Beschluss vom 30.07.2025, Az. V B 63/23)

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