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Steuertipp: Stipendium einer Förderbank für Technologiegründer steuerfrei?
Ob ein Stipendium steuerpflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Identität des Gebers, dem mit dem Stipendium verfolgten Zweck sowie dem Vorliegen einer Gegenleistung durch den Empfänger. Derzeit ist beim Bundesfinanzhof (BFH) eine Revision anhängig, die klären soll, ob das Sächsische Technologiegründerstipendium, das von der Sächsischen Aufbaubank auf Basis der »ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft« ausgezahlt wurde, steuerpflichtig ist. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass das rückzahlungsfreie Stipendium nicht unter die im Einkommensteuergesetz (EStG) aufgeführten Einkunftsarten fällt (einschließlich der Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 EStG) und daher keiner Besteuerung unterliegt (Sächsisches FG vom 2.10.2024, 3 K 837/18; BFH: Az. X R 29/24).