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Steuertipp: Steuerliche Absetzbarkeit von Unwetterschäden

02.06.2025

Nach Unwettern wie Sturm oder Hagel können bestimmte Kosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie der Wiederherstellung existenziell notwendiger Gegenstände wie Wohnung, Möbel oder Kleidung dienen. Absetzbar sind unter anderem Ausgaben für Reparaturen, Entsorgung, Gutachten und Darlehenszinsen. Luxusgüter, Autos oder Außenanlagen sind hingegen nicht begünstigt. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, dass keine übliche Versicherung wie eine Gebäude- oder Hausratversicherung greift. Zudem wird von den geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen, deren Höhe vom Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl abhängt. Unter Umständen können auch Handwerkerleistungen nach § 35a EStG berücksichtigt werden.

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