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Steuertipp: Steuerhinterziehung - Auch nicht kriminell Tätigen darf ergaunertes Geld weggenommen werden

01.12.2025

Mit »Cum-Ex-Geschäften« wurden viele Milliarden Euroergaunert - zu Lasten der Steuerzahler. Der Bundesgerichtshof hat entschieden,dass so genannter Tatlohn auch dann eingezogen werden kann, wenn es sich dabeium Gelder handelt, die von den Kriminellen auf weitere Beteiligten verschobenwurden - ohne, dass diese selbst Täter der Steuerhinterziehungen gewordenwaren. (Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Leerverkäufe rund um denDividendenstichtag genutzt, um sich von Finanzämtern Kapitalertragssteuernnebst Solidaritätszuschlag erstatten zu lassen, die zuvor aber gar nichtabgeführt wurden.) (BGH, 1 StR 58/24) - vom 08.07.2025

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