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Steuertipp: Steuerfalle Schwiegermutter - Kein Steuervorteil beim Immobilienverkauf
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an die Schwiegermutter nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 EStG gilt. In dem Fall hatte ein Ehepaar eine Wohnung der Mutter der Ehefrau überlassen und später mit Gewinn verkauft. Das Finanzamt besteuerte den Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft, da keine Selbstnutzung vorlag. Der Versuch der Eheleute, die Nutzung durch die unterhaltsberechtigte Mutter mit der steuerlich begünstigten Überlassung an Kinder gleichzusetzen, scheiterte. Der BFH betonte, dass die Steuerbefreiung nur für Kinder gilt, für die ein Kindergeldanspruch besteht (BFH-Urteil vom 14.11.2023, IX R 13/23).