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Steuertipp: Steuerfalle IGeL - Wann Gesundheitskosten wirklich absetzbar sind

30.05.2025

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind oft teuer – doch lassen sie sich von der Steuer absetzen? Die Antwort ist: Nur unter bestimmten Bedingungen! Wichtig: Für alle IGeL, die nicht eindeutig medizinisch notwendig sind, braucht man ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, sonst wird das Finanzamt die Kosten ablehnen. Grundsätzlich gilt: Nur medizinisch notwendige Maßnahmen, die der Heilung einer Krankheit oder der Linderung ihrer Folgen dienen, sind steuerlich absetzbar. Dazu zählen zum Beispiel Akupunktur zur Migräneprophylaxe sowie diagnostische Untersuchungen, wenn sie medizinisch begründet sind. Vorbeugende Maßnahmen wie Reiseimpfungen oder Gesundheitsberatungen – so sinnvoll sie auch sein mögen – werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Dasselbe gilt für Leistungen, die lediglich dem Wohlbefinden dienen.

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