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Steuertipp: Schenkungsteuer - Auch bei nahen Angehörigen ist die "Marktüblichkeit" zu beachten
Erhält ein Mann ein Darlehen von seiner Schwester (hier in Höhe von fast 2 Millionen €), dessen Zins (mit 1 %) unter dem Niveau fremdüblicher Konditionen liegt, so ist es als »gemischte Schenkung« steuerpflichtig. Allerdings darf für die Ermittlung des für die Höhe der Schenkungsteuer maßgeblichen Zinsvorteils nicht der »gesetzliche Jahreswert der Nutzung einer Geldsumme« in Höhe von 5,5 Prozent angenommen werden, wenn ein anderer Wert feststeht. In dem konkreten Fall durfte für die Berechnung der Zinsdifferenz nicht die 5,5 Prozent angesetzt werden, sondern der laut Statistiken der deutschen Bundesbank zum entsprechenden Zeitpunkt marktübliche Zins für vergleichbare Darlehen (hier in Höhe von 2,81 %). Somit ergab sich eine erheblich geringer Zinsdifferenz, was hier insgesamt zu einer Ersparnis bei der Schenkungsteuer von mehr als 170.000 Euro führte. (BFH, II R 20/22) - vom 31.07.2024