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Rechtstipp: Sind zwei Mietpreise genannt, dürfen auch beide separat erhöht werden
Steuertipp: Schaden nach Trickbetrug nicht steuerlich abziehbar
Vermögensverluste durchTrickbetrug können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetztwerden. Im Urteilsfall übergab eine Seniorin nach einem Schockanruf 50.000 € aneinen Betrüger. Das Finanzamt lehnte den Abzug ab, da kein außergewöhnlichesEreignis vorlag – laut Gericht gehört das Risiko von Betrug zum allgemeinenLebensrisiko. Zudem war der Verlust nicht zwangsläufig, weil die Klägerin hätteanders handeln können. (FG Münster, 2.9.2025, 1 K 360/25 E)