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Steuertipp: Ohne lokalen Arbeitsvertrag gibt es keine "erste Tätigkeitsstätte"

12.01.2026

Entsendet einArbeitgeber einen am Stammsitz in Brasilien unbefristet Angestellten für 24Monate an eine Betriebsstätte in Deutschland, wurde dafür kein lokalerArbeitsvertrag geschlossen, sondern eine Entsendungsvereinbarung (wonach derMann Arbeitnehmer der Gesellschaft in Brasilien blieb), so müssen die - vomArbeitgeber bezahlten - Kosten für die Unterkunft nicht wie Lohn von demArbeitnehmer in der Bundesrepublik versteuert werden. Die Unterkunftskosten,soweit diese berufsbedingt angefallen sind, mussten steuerfrei gestellt werden,weil der Mann für die Dauer der Entsendung keine »erste Tätigkeitsstätte« inDeutschland hatte. (FG Niedersachsen, 9 K 94/23) - vom 14.05.2025

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