Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Nur wer "wie eine Bank" auft...

Steuertipp: Nur wer "wie eine Bank" auftritt, der zahlt auch Steuern

02.12.2025

Erzielt ein Mann einen Gewinn aus umfassendenDevisentermingeschäften, so bleiben die steuerfrei, wenn es sich »lediglich umprivate Veräußerungsgeschäfte« gehandelt und zwischen »An- und Verkauf« mehrals ein Jahr gelegen hatte. Das Finanzamt darf nicht »Einkünfte ausGewerbebetrieb« unterstellen, weil der Mann mit seiner Tätigkeit die Grenze derprivaten Vermögensverwaltung überschritten habe. Es dürfe nur dann von einemgewerblichen Wertpapiergeschäft ausgegangen werden, wenn die Tätigkeit »auchdem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetriebausmacht«. Dazu gehört zum Beispiel ein Büro, die Organisation zur Durchführungvon Geschäften oder die Ausnutzung eines Marktes unter Einsatz beruflicherErfahrungen. Weil der Mann hier aber weder als gewerbsmäßiger Wertpapierhändlernoch »bankähnlich« oder »bankentypisch« aufgetreten ist, bleibt der Gewinnsteuerfrei. (FG München, 11 K 2041/21) - vom 03.04.2025

Mit Freunden teilen