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Steuertipp: Nur, was "in der Schweiz" verdient wird, ist vor dem deutschen Fiskus sicher
Grundsätzlich ist es so, dass ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik in Deutschland »unbeschränkt steuerpflichtig« ist, also alle Einnahmen dem deutschen Finanzamt gemeldet werden müssen. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, gibt es zwischen Deutschland und vielen Staaten so genannte Doppelbesteuerungsabkommen, nach denen - unter Umständen - es auch möglich sein kann, dass die Einkünfte aufgeteilt werden. Hat ein Pilot seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik und fliegt er für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, so sind nur diejenigen Einkünfte von der deutschen Steuer »befreit«, die er durch seine Tätigkeit »auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum« verdient. (BFH, VI R 28/22) - vom 24.10.2024