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Steuertipp: Auch Notfalldienst in Vertretung ist umsatzsteuerbefreit
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Rechtstipp: Eigentumswohnung - Profitiert nur einer, so zahlt auch nur einer
Steuertipp: Nachträgliche Renteninformationen dürfen berücksichtigt werden
Hat ein Ehepaar eine korrekte Steuererklärung inklusive der Rentenbezüge abgegeben und ist der Bescheid bestandskräftig geworden, ohne dass das Finanzamt die Rentenzahlungen erfasst hatte, so können sich die Eheleute nicht dagegen wehren, wenn das Finanzamt den Bescheid - zu Lasten der Ehegatten - ändert, nachdem es von der Rentenversicherung per Datenübermittlung über die Renten informiert worden ist. Steuerbescheide dürfen geändert werden, soweit Daten an das Finanzamt übermittelt werden, die nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden sind. (BFH, X R 25/22) - vom 27.11.2024