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Steuertipp: Kindergeld für Enkel nur bei Zusammenleben mit den Großeltern
Großeltern habenAnspruch auf Kindergeld für ihre Enkel, solange diese im selben Haushalt leben.Wird das Enkelkind jedoch in eine eigene, abgeschlossene Wohnung aufgenommen –selbst wenn diese im gleichen Gebäude wie die Wohnung der Großeltern liegt – entfälltder Anspruch. Im konkreten Fall zog die Enkelin aus dem Haushalt der Großmutterin eine separate Wohnung im Mehrfamilienhaus und zahlte dort Miete. DieFamilienkasse hob daraufhin die Kindergeldfestsetzung auf, da keineHaushaltsgemeinschaft mehr bestand. Das Finanzgericht bestätigte dieseEntscheidung, da die Enkelin nicht mehr Teil des Haushalts der Großmutter war(Hessisches FG vom 4.9.2025, 11 K 566/21).