Steuertipp: Kindergeld für Enkel nur bei Zusammenleben mit den Großeltern
Großeltern erhaltenKindergeld für ihre Enkel nur, wenn diese im selben Haushalt leben. Zieht derEnkel in eine eigene Wohnung – selbst im gleichen Haus –, entfällt der Anspruchauf Kindergeld. Im Fall des Hessischen Finanzgerichts wurde das Kindergeld aufgehoben,nachdem die Enkelin in eine separate Wohnung umzog. Die Klage der Großmuttergegen die Entscheidung blieb erfolglos, da mit dem Umzug keineHaushaltsgemeinschaft mehr bestand. (Urteil vom 4.9.2025, 11 K 566/21)