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Steuertipp: Kindergeld - Eine Behinderung muss nicht immer ärztlich nachgewiesen werden

03.07.2025

Auch für volljährige Kinder kann es Kindergeld geben, wenn das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch vor Vollendung des 27. Lebensjahres (für Kinder, die nach dem Jahr 1982 geboren wurden, vor Vollendung des 25. Lebensjahres) eingetreten sein. Eine solche Behinderung kann auch durch einen psychologischen Psychotherapeuten nachgewiesen werden. Die Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt, kann nicht argumentieren, es sei keine Behinderung durch einen Arzt diagnostiziert worden. Denn die Art und Weise, wie eine Behinderung festzustellen ist, ist "nicht gesetzlich geregelt". (Hier ging es um eine junge Frau, die nach überstandener Krebserkrankung an Angstattacken und Depressionen litt und sich nicht selbst unterhalten konnte.) (BFH, III R 9/23) - vom 16.01.2025

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