Steuertipp: Keine Kindergeld-Auszahlung an nicht bedürftiges Kind
Kindergeld darf nicht direkt an ein volljähriges Kind ausgezahlt werden, wenn dieses nicht unterhaltsbedürftig ist. Im konkreten Fall hatte ein Sohn, der im Rahmen eines dualen Studiums sowohl eine Bruttovergütung als auch ein steuerfreies Stipendium erhielt und über zweckgebundenes Vermögen verfügte, die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst beantragt. Obwohl die Mutter keinen Unterhalt zahlte, lehnte der BFH die sogenannte Abzweigung gemäß § 74 Abs. 1 EStG ab, da keine Unterhaltspflicht bestand – eben wegen der ausreichenden Eigenmittel des Sohnes. Eine analoge Anwendung der Vorschrift sei ebenfalls ausgeschlossen, da keine planwidrige Gesetzeslücke vorliege. (BFH, III R 10/24 vom 202.2.2025)