Steuertipp: Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter
Die für dieGeschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG notwendige Absichtzur Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragungnicht beim Zwischenerwerber, sondern beim Letzterwerber vorliegen. Nutzt derErwerber das übertragene Vermögen nicht wie zuvor der Veräußerer für eineeigene unternehmerische Tätigkeit, sondern verpachtet er dieses, kann für diebei einer Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeitnicht auf den Pächter abgestellt werden. (BFH, Urteil vom 13.11.2025, V R 3/23)