Rechtstipp: Mieter haben bei einem Vermieterwechsel ein Vorkaufsrecht
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch bei einem 12-Monatsvertrag ist eine 4-Wochen-Probe ok
Steuertipp: Jahreswechsel - Wechsel zu Fahrtenbuch überdenken
Bei der privatenNutzung eines Firmenwagens fallen Steuern an. Sie können wählen zwischen dereinfachen 1%-Methode oder dem ausführlichen Fahrtenbuch. Die pauschale 1%-Regelist unkompliziert, kann aber teuer werden – vor allem, wenn Sie Ihr Auto vielprivat nutzen oder mehrere Fahrzeuge besitzen. Das Fahrtenbuch lohnt sich, wennSie Ihr Auto kaum privat fahren, der Listenpreis hoch ist oder die laufendenKosten niedrig sind. Es muss lückenlos, zeitnah und geschlossen geführt werdenund Angaben wie Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck der Fahrt enthalten. Siedürfen nur zu Jahresbeginn oder bei einem Fahrzeugwechsel zwischen den Methodenwechseln. Beachten Sie: Ein Fahrtenbuch in Excel wird vom Finanzamt nichtakzeptiert.